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Infos zur Schulmensa im GuGyim Gutenberg-Gymnasium in Bergheim
Wie erhalte ich die Chipkarte zum Vorbestellen des Mittagessens? 1. Chipkarte für die Mittagessen-Vorbestellung und das bargeldlose Dabei 5,- Euro in bar hinzu fügen. Bitte geben Sie den Brief nicht im Schulsekretariat ab, sondern schicken ihn uns per Post zu. 2. Chipkarte mit persönlicher ID-Nummer per Post erhalten. 3. Guthaben aufladen 4. Essen vorbestellen |
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Zuletzt aktualisiert am 06. Februar 2012 |
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Wir betreiben die Schulmensa im GuGy!
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Häufig gestellte Fragen
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© 2012 Kinder-Cater · Petra M. Gobelius · 50259 Pulheim
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gugy@kinder-cater.com · Tel. 02238 - 9699400 ·
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Die Chipkarten sind jeweils auf den Namen der Kinder personalisiert und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wir benötigen für die Karte eine einmalige Gebühr von 5,- Euro.
Die Karte kann mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden (d.h. per Überweisung auf unser Konto).
Die Abrechnung erfolgt ähnlich wie die Nutzung einer Geldkarte: Die Kinder bestellen ihr Mittagessen am Terminal in der Mensa oder per Internet.
Zudem kann man mit der karte bargeldlos in der Cafeteria zahlen.
Beispiel:
Wer am Dienstag, den 20. September ein Mittagessen haben möchte, müsste bis zum Mittwoch, den 14. September 18 Uhr vorbestellt haben.
Dabei wird der Essensbeitrag vom Guthaben der Karte abgebucht und die Bestellung auf die Karte übertragen.
Am gewünschten Bestelltag gehen die Kinder zur Essenausgabe und legen ihre Karte auf ein Lesegerät. Daraufhin kann das Essen ausgegeben werden.
Im Online-System können Sie auch nachschauen, ob das Essen überhaupt abgeholt worden ist. Zudem sind die Einkäufe Ihres Kindes in der Cafeteria ersichtlich.
Wichtig:
Mit einer Karte ist immer nur 1 Essen pro Tag bestellbar. Geschwisterkinder können also nur dann gemeinsam eine Karte nutzen, wenn Sie an unterschiedlichen Tagen bestellen.
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Gibt es Zuschüsse zum Mittagessen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Familien einen Antrag auf "Bewilligung von Leistung für Bildung und Teilhabe" beim zuständigen Jobcenter stellen.
D.h. wer diese Bewilligung hat, braucht nur noch 1,- Euro pro Mittagessen für sein Kind zu zahlen.
Sie müssen aber zunächst in Vorleistung treten und bekommen dann rückwirkend das Geld vom Ihrem Jobcenter zurück erstattet.
Wichtig - bezuschusst werden derzeit nur die Kosten für das Mittagessen und nicht für den Verzehr von Gebäck, Getränken oder Süßigkeiten.
Mit einem Ausdruck aus der Verzehrhistorie über Ihrem Online-Account können Sie dies selbst belegen.
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Wie lade ich mein Kartenkonto auf?
Da bei uns Überweisungen nur der persönlichen ID-Nummern zugeordnet werden können, wird die Kontonummer erst im Begleitschreiben zur Chipkarte mitgeteilt.
Baraufladung ist in der Mensa nicht möglich. Wir wollen u.a. auch damit verhindern, dass die Kinder mit höheren Bargeldbeträgen in die Schule kommen.
Zum Aufladen der Chipkarte verwenden Sie bitte nur diese Konto-Nummer:
Kontoinhaber: Kinder-Cater
Konto: 378809800
BLZ: 37040044 (Commerzbank Köln)
Bitte mit Angabe von der persönlichen Karten-ID,
Vor- und Nachname des Kindes + Vermerk "GuGy"