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Infos zur Mensa im Erftgymnasium Bergheim
Wir freuen uns die neue Mensa im Erftgymnasium zu bewirtschaften!
Unser Angebot :
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Start | Menüservice | Lunchpakete | Schulkantine | Zahnrad-Café | Jobs |
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Zuletzt aktualisiert am 06. Februar 2012 |
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Mensa im ErftgymnasiumWir freuen uns, der erste Pächter der Schulmensa im Erftymnasium zu sein! Neben einem Frühstücksangebot bieten wir zur Mittagpause zwei warme Menüs (Hauptgericht, Dessert mit Getränk) an. Einige kennen unseren Menüservice evt. über andere Einrichtungen (Schulen, KiTas, Ferienprojekte) in Bergheim oder Pulheim. Wir arbeiten in der Mensa mit einem Bestell- und bargeldlosem Bezahlsystem:
Für die Vorbestellung eines Mittagmenüs benötigen wir die Chipkarte. Hier ist das Anmeldeformular für die Chipkarte als Download. |
Häufig gestellte Fragen
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© 2012 Kinder-Cater · Petra M. Gobelius · 50259 Pulheim, Impressum
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office@kinder-cater.com · Tel. 02238 - 9699400 ·
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Die Chipkarten sind jeweils auf den Namen der Kinder personalisiert und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wir benötigen für die Karte einen einmaligen Unkostenbeitrag von 5,- Euro.
Die Karte kann mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden (d.h. per Überweisung auf unser Konto).
Die Abrechnung erfolgt ähnlich wie die Nutzung einer Geldkarte: Die Kinder bestellen ihr Mittagessen am Terminal in der Mensa oder per Internet.
Beispiel:
Wer am Dienstag, den 20. September ein Mittagessen haben möchte, müsste bis zum Mittwoch, den 14. September 18 Uhr vorbestellt haben.
Dabei wird der Essensbeitrag vom Guthaben der Karte abgebucht und die Bestellung auf die Karte übertragen.
Am gewünschten Bestelltag gehen die Kinder zur Essenausgabe und legen ihre Karte auf ein Lesegerät. Daraufhin kann das Essen ausgegeben werden.
Im Online-System können Sie auch nachschauen, ob das Essen überhaupt abgeholt worden ist.
Zudem können Sie die Umsätze Ihres Kindes in der Cafeteria einsehen.
Wichtig:
Mit einer Karte ist immer nur 1 Essen pro Tag bestellbar. Geschwisterkinder können also nur dann gemeinsam eine Karte nutzen,
wenn Sie an unterschiedlichen Tagen bestellen.
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Gibt es Zuschüsse zum Mittagessen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Familien einen Antrag auf "Bewilligung von Leistung für Bildung und Teilhabe" beim zuständigen Jobcenter stellen.
D.h. wer diese Bewilligung hat braucht nur noch 1,- Euro pro Mittagessen für sein Kind zu zahlen.
Sie müssen aber zunächst in Vorleistung treten und bekommen dann rückwirkend das Geld vom Ihrem Jobcenter zurück erstattet.
Wichtig - bezuschusst werden derzeit nur die Kosten für das Mittagessen und nicht für den Verzehr von Gebäck, Getränken oder Süßigkeiten.
Mit einem Ausdruck aus der Verzehrhistorie über Ihrem Online-Account können Sie dies selbst belegen.
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